CDU für Vergleich im Streit um Grundstückstauschvertrag

Am Donnerstag steht der gerichtliche Vergleichsvorschlag im Streit um den Grundstückstauschvertrag zwischen dem Landkreis Altenburger Land und der Stadt Altenburg auf der Tagesordnung des Stadtrates. Die CDU-Fraktion appelliert an alle Stadtratsmitglieder, dem Vergleich zuzustimmen.

„Damit besteht die Möglichkeit, den sonst drohenden Prozessverlust abzuwenden und endlich einen Schlussstrich unter den jahrelangen Streit zu ziehen, der das Verhältnis zwischen dem Landkreis und der Kreisstadt belastet hat“, so der Fraktionsvorsitzende und Oberbürgermeisterkandidat André Neumann.

Aus Sicht von Dr. Sandy Reichenbach spricht manches dafür, dass es gar nicht erst zu dem gerichtlichen Verfahren hätte kommen müssen. Die Argumente der Stadt seien nach Einschätzung des Gerichts offenbar von Anfang an schwach gewesen. Vor diesem Hintergrund wäre es vernünftig gewesen, dem Kreis frühzeitig einen annehmbaren Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dadurch wären Arbeitskraft und Steuergelder gespart worden.

„Außerdem wäre“, wie Neumann ergänzt, „das Verhältnis zum Kreis entlastet worden. Uns stehen schwierige Zeiten mit großen Aufgaben bevor. Diese werden wir nur gemeinsam, Hand in Hand, nicht aber mit persönlichen Animositäten bewältigen können. Als Oberbürgermeister werde ich mich für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Landkreis und Stadt einsetzen.“

2 comments to CDU für Vergleich im Streit um Grundstückstauschvertrag

  • Worum geht es denn eigentlich bei dem Verfahren?

  • Der Vergleich sieht vor, dass Altenburg als Ausgleich für einen Grundstückstausch aus den 90er Jahren rund 2,5 Millionen Euro plus Zinsen zahlt. Der Kreis hatte rund 3,4 Millionen Euro eingeklagt, in einer Verhandlung Ende November aber dem Vorschlag des Landgerichts Gera zugestimmt.
    Der Kreistag hatte dem Vergleich kürzlich bereits zugestimmt.
    Ausgangspunkt des Streits war ein notarieller Vertrag über den Tausch von insgesamt zwölf Immobilien im Jahre 1994, um Ordnung in Grundstücksangelegenheiten zu bekommen. Als der Bund jedoch 1997 die Altschulden, die seit DDR-Zeiten auf solchen Einrichtungen lagen, neu regelte, gab es plötzlich ein Missverhältnis. Altenburg sah sich mit Nachforderungen des Kreises von 3,397 Millionen Euro konfrontiert, die man aber nicht bezahlen wollte.