Die momentane Verfassung des Altenburger Stadtrates stimmt die CDU-Fraktion sowie den CDU-Stadtvorstand sehr nachdenklich. Nach einem langen Zeitraum des Versuchs einer konstruktiven und zielorientierten Zusammenarbeit mit dem Altenburger Oberbürgermeister ist festzustellen, dass der OB einen Alleingang, an den gewählten Stadträten vorbei, bevorzugt. Diese Entscheidung bleibt ihm unbenommen. Jedoch ignoriert sie alle kommunalrechtlichen Vorgaben und Gesetzmäßigkeiten. Schon die Geschäftsordnung des Altenburger Stadtrates besagt:
§ 13 Abs. 1 Zuständigkeit des Oberbürgermeisters: Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Altenburg nach außen. Er beruft die Sitzungen des Stadtrates ein und vollzieht die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse.
Bereits in der Vergangenheit ignorierte der OB gefasste Beschlüsse des Stadtrates. Es sei nur an die Beispiele der Kündigung der Anteile des Flugplatzes, sowie dem Umgang mit den Barbarossa-Festspielen verwiesen. „Die jetzt eingetretenen Reaktionen seitens einer deutlichen Mehrheit der Stadträte ist das Ergebnis eines verfehlten und teilweise unwürdigen Umgangs des Oberbürgermeisters mit dem Stadtrat“, so André Neumann.
Zum Hintergrund:
Bereits in der November-Sitzung des Stadtrates wurde auf Initiative der CDU eine Beschlussvorlage eingebracht, in der der Oberbürgermeister aufgefordert wurde, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2014 und 2015 vorzulegen. „Dieser Beschluss wurde, nach dem vonseiten des Oberbürgermeisters keine Aktivitäten in dieser Hinsicht erkennbar waren, dahin gehend mit einem weiteren Beschluss konkretisiert, dass ein genehmigungsfähiger Doppelhaushalt bis spätestens Mai 2014 vorzulegen ist“, schildert der Fraktionsvorsitzende der CDU, André Neumann die eindeutige Sachlage, von der es nach derzeitigem Stand auch keinen Grund gibt abzuweichen. Mit diesem frühzeitigen Haushaltsbeschluss sollten Investitionen für Altenburg vorangebracht und auch die heimische Wirtschaft gestärkt werden. So sichert ein Doppelhaushalt gerade die Investitionen für 2015 frühzeitig ab. Für das Jahr 2013 legte der OB den Haushaltsbeschluss im Übrigen erst im Juni 2013 dem Stadtrat als Beschlussvorlage vor.
Jetzt stellte sich allerdings heraus, dass der OB nicht gewillt ist, den Beschluss des Stadtrates umzusetzen, wie es seine Aufgabe wäre. So hat er erst nach der zweiten Beschlussvorlage im März 2014 einen Haushalt, aber auch nur für das Jahr 2014 zur Beratung vorgelegt. „Nicht ein einziges Mal wurde den Stadträten eine Möglichkeit aufgezeigt, wie der geltende Beschluss eines Doppelhaushaltes umgesetzt werden kann“, kritisiert Neumann zum wiederholten Mal die Vorgehensweise des OB.
Es ist die Aufgabe eines Oberbürgermeisters, den mit demokratischer Mehrheit absolut korrekt gefassten Beschluss des Stadtrates umzusetzen. Jedoch tut er genau das Gegenteil und entzieht sich hier, zum Nachteil der Stadt, seiner Pflicht. Der Haushalt ist das wichtigste Recht des Stadtrates. Dieses Recht versucht der OB bewusst zu beschneiden und drängt den Stadtrat zum rechtswidrigen Handeln gegen eine mehrheitlich gefasste Beschlusslage. Bereits in der letzten Stadtratssitzung forderte der OB die Stadträte auf, lediglich den Haushalt 2014 zu beraten. Noch kein einziger Tagesordnungspunkt seit November 2013 befasste sich mit einem Doppelhaushalt 2014/2015.
Nachdem die Stadträte dem Druck des Oberbürgermeisters standhielten, eskalierte jetzt die Lage. So drohte der OB, dass er die Stadträte als Verhinderer von Investitionen in der Stadt öffentlich bloßstellen werde, wenn der von ihm entgegen der geltenden Beschlusslage vorgelegte Haushalt 2014 nicht durch den Stadtrat beschlossen wird. „Ein hauptamtlicher Oberbürgermeister sollte die Mehrheit eines Stadtrates, die eine andere Meinung vertritt, nicht beleidigen oder bedrohen. Das wird der Arbeit der ehrenamtlichen Stadträte nicht gerecht und erschwert jegliche Zusammenarbeit“, verdeutlicht Neumann dazu.
„Konkrete, faire und sachorientierte Politik sollte das Ziel eines jeden hauptamtlichen Politikers sein“, stellt Neumann klar. Wir appellieren an Herrn Wolf, umzudenken und die Stadtratsmitglieder als das wahrzunehmen, was sie sind: die gewählten Vertreter der Bürger unserer Stadt. Andernfalls erweckt er den Eindruck, dass er nicht mehr gewillt oder in der Lage ist, sein Amt auszuüben.
Im Übrigen gibt oder gab es in Thüringen aktuell und in naher Vergangenheit Doppelhaushalte im Landtag Thüringen, in den Kreisen Greiz und Altenburg, in den Städten Erfurt, Nordhausen, Zeulenroda-Triebis, Bad Frankenhausen, Dünwald, Nesse-Apfelstädt und in der Gemeinde Wieratal. Diese Aufzählung ist dabei nicht abschließend.
André Neumann CDU-Vorsitzender Altenburg
Bismarckturm Altenburg
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